Leitsatz (amtlich)
1. Eine Teilanfechtung ist begrifflich nur möglich, wenn der nach Wegfall des angefochtenen Teils verbleibende Rest bei objektiver, vom Willen der Beteiligten absehender Betrachtung als selbständiges, unabhängig von den anderen Teilen bestehendes Rechtsgeschäft denkbar ist.
2. Wer vertragliche Erklärungen abgibt oder ihnen zustimmt, ohne zu wissen und zu wollen, daß hierdurch ein bereits bestehender Vertrag geändert wird, irrt sich über den Inhalt seiner Erklärung.
Fundstellen
Haufe-Index 649138 |
NJW 1973, 1278 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen