Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtabnahmeentschädigung beim Scheitern des Gesamtfinanzierungsnachweises als überraschende Klausel bei Ablehnung konzerninterner Kreditaufteilung

 

Leitsatz (redaktionell)

Die von der Bank für den Fall des Scheiterns der vom Darlehensnehmer nachzuweisenden Gesamtfinanzierung ausbedungene Nichtabnahmeentschädigung verstößt gegen AGBG § 3, wenn die als Kreditgeber auftretenden Banken konzernmäßig verbunden sind und weitere Umstände den Darlehensvertrag und die benötigte Restfinanzierung als ein rechtlich und wirtschaftlich einheitliches Geschäft erscheinen lassen.

 

Normenkette

AGBG § 3

 

Verfahrensgang

KG Berlin (Entscheidung vom 26.09.1996; Aktenzeichen 19 U 596/96)

LG Berlin (Entscheidung vom 01.11.1995; Aktenzeichen 11 O 107/95)

 

Fundstellen

BB 1998, 70

DB 1998, 188

NJW 1998, 683

WM 1998, 23

WuB 1998, 297

WuB 1998, 343

ZIP 1997, 2192

MDR 1998, 426

ZBB 1998, 35

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