Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtabnahmeentschädigung beim Scheitern des Gesamtfinanzierungsnachweises als überraschende Klausel bei Ablehnung konzerninterner Kreditaufteilung
Leitsatz (redaktionell)
Die von der Bank für den Fall des Scheiterns der vom Darlehensnehmer nachzuweisenden Gesamtfinanzierung ausbedungene Nichtabnahmeentschädigung verstößt gegen AGBG § 3, wenn die als Kreditgeber auftretenden Banken konzernmäßig verbunden sind und weitere Umstände den Darlehensvertrag und die benötigte Restfinanzierung als ein rechtlich und wirtschaftlich einheitliches Geschäft erscheinen lassen.
Normenkette
Verfahrensgang
KG Berlin (Entscheidung vom 26.09.1996; Aktenzeichen 19 U 596/96) |
LG Berlin (Entscheidung vom 01.11.1995; Aktenzeichen 11 O 107/95) |
Fundstellen
BB 1998, 70 |
DB 1998, 188 |
NJW 1998, 683 |
WM 1998, 23 |
WuB 1998, 297 |
WuB 1998, 343 |
ZIP 1997, 2192 |
MDR 1998, 426 |
ZBB 1998, 35 |
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