Entscheidungsstichwort (Thema)
keine Entschädigungsansprüche bei rechtswidriger Eröffnung eines Konkursverfahrens
Leitsatz (amtlich)
Die schuldlos rechtswidrige Eröffnung eines Konkursverfahrens stellt keinen Entschädigungsansprüche auslösenden enteignungsgleichen Eingriff in das Vermögen des Gemeinschuldners dar.
Fundstellen
Haufe-Index 649989 |
MDR 1959, 557 |
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