Tenor

Der Senat hat zu den in der Anfrage angesprochenen Fragen im Urteil vom 26. September 2003 – 2 StR 161/03 – ausführlich, auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 13. Mai 2003 – 1 StR 113/03 – Stellung genommen. Im Gesamtsenat bestehen insoweit unterschiedliche Auffassungen.

Eine Befassung des Großen Senats für Strafsachen mit den aufgeworfenen Rechtsfragen wäre nach Ansicht des Senats im Hinblick auf deren grundsätzliche Bedeutung und im Interesse einer baldigen Klärung für die Praxis wünschenswert.

 

Unterschriften

Rissing-van Saan, Detter, Bode, Rothfuß, Fischer

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2557652

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