Verfahrensgang
OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 17.06.2008; Aktenzeichen 4 U 121/07) |
LG Düsseldorf (Entscheidung vom 10.05.2007; Aktenzeichen 11 O 263/06) |
Tenor
1. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Juni 2008 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Streitwert: 80.000 EUR
Fundstellen
Dokument-Index HI2962203 |
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