Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverteidigung (Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO).

 

Gründe

Ein Fall grundsätzlicher Bedeutung kann jedenfalls jetzt nicht mehr angenommen werden. Die vom Antragsteller angesprochene Rechtsfrage, ob ein Vermieter seine vorvertraglichen Pflichten verletzt, wenn im Mietvertrag „völlig unzureichende” Nebenkostenvorauszahlungen angesetzt werden, ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2002 – VIII ZR 195/03 beantwortet.

 

Unterschriften

Dr. Deppert, Dr. Beyer, Dr. Leimert, Wiechers, Dr. Wolst

 

Fundstellen

Haufe-Index 1461947

WuM 2004, 235

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