Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden:
1. |
zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen; |
1a. |
Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes; |
2. |
die Errichtung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist; |
3. |
Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung; |
4. |
Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb; |
5. |
Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen. |
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