Kanzlerin oder Kanzler an einer Fachhochschule, soweit nicht in einer anderen Besoldungsgruppe

 

Kanzlerin oder Kanzler der Universität Flensburg

 

Kanzlerin oder Kanzler der Musikhochschule Lübeck

 

Kanzlerin oder Kanzler einer staatlichen Hochschule mit einer Messzahl bis 1.000

 

[1] Besoldungsgruppe A 14 geändert durch Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Lehramts an Grundschulen. Anzuwenden ab 01.08.2019.

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