Richterin oder Richter am Amtsgericht

 

Richterin oder Richter am Arbeitsgericht

 

Richterin oder Richter am Landgericht

 

Richterin oder Richter am Sozialgericht

 

Richterin oder Richter am Verwaltungsgericht

 

StaatsanwäItin, Staatsanwalt

 

Erste Staatsanwältin, Erster Staatsanwalt
  • als ständige Vertretung der Abteilungsleitung1)

1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

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