Eine Feststellungsklage, dass eine bestimmte Versammlung beschlussunfähig war, ist unzulässig und kann auch nicht in eine Anfechtungsklage umgedeutet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge