Auch die Absetzung eines Tagesordnungspunkts kann mehrheitlich beschlossen werden. Allerdings kann dies ausnahmsweise dann ein Anfechtungsrisiko bergen, wenn der Geschäftsordnungsbeschluss erkennbar zur Behinderung der Rechte desjenigen erfolgt, der die Abstimmung wünscht.[1]
Geschäftsordnungsbeschluss: Absetzung des Tagesordnungspunkts
TOP XX Absetzung des Tagesordnungspunkts
Der Tagesordnungspunkt ____ wird nicht zur Erörterung und Beschlussfassung gestellt, weil _______.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
________________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
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