Die rechtswidrige Ausnutzung der Stimmenverhältnisse kann zur Nichtigkeit eines Beschlusses nach § 138 Abs. 1 BGB führen. Dies ist der Fall, wenn der durch einen Beschluss begünstigte Wohnungseigentümer treuwidrig in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer verfolgt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge