Die Wohnungseigentümer beschließen, "alle mit der S-GmbH abgeschlossenen Verträge zu kündigen und die S-GmbH als Verwalterin abzuberufen". Fraglich ist, ob nur ein Baubetreuungsvertrag gekündigt wurde. Die Wohnungseigentümer sehen es so, da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und die S-GmbH keine anderen Verträge verbinden.

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