Die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufgrund des "vorliegenden Angebots" das "Angebot der X-GmbH" annehmen soll. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Streitig ist u. a., ob dieser Beschluss "bestimmt" genug ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge