Berufungsschrift des Klägers und Berufungsklägers. Die Berufungseinlegung erfolgt zunächst lediglich zur Wahrung der Frist. Es steht noch nicht fest, ob das Berufungsverfahren durchgeführt wird. Der Berufungs-beklagte wird aufgefordert, von der Bestellung eines Prozessbevollmächtigten Abstand zu nehmen, bis die Berufung begründet wird.

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