Begriff

Eine Berufsgenossenschaft ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft. Zwangsmitglied ist hier jeder Unternehmer, der Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berufsgenossenschaften gehören zu den Sozialversicherungsträgern, da die gesetzliche Unfallversicherung einen der 5 Zweige der Sozialversicherung darstellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: § 114 SGB VII regelt, welche Träger es in der gesetzlichen Unfallversicherung gibt. Der Bescheid über die Zuständigkeit sowie den Begriff des Unternehmers werden in § 136 SGB VII definiert. In § 192 SGB VII sind die Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren normiert.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Monopol der Berufsgenossenschaften weder gegen das Wettbewerbsrecht der EU noch gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt (EuGH, Urteil v. 5.3.2009, C-350/07).

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