Kommentar
Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes ist auch Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das dem Arbeitslosen erst nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zugeflossen ist ( Arbeitslosenversicherung ). Hat ein Arbeitsloser nach Erlaß eines unanfechtbar gewordenen Bewilligungsbescheids zusätzliches Arbeitsentgelt in nachträglicher Vertragserfüllung erhalten, haben sich die Verhältnisse zu seinen Gunsten rückwirkend geändert; das Arbeitslosengeld ist in einem solchen Fall neu zu berechnen.
Link zur Entscheidung
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen