Rz. 77

Die Zentrale Unternehmensdatenbank ist öffentlich. Der Zugang zu den dort gespeicherten Daten wurde durch den Königlichen Beschl. v. 4.7.2004 geregelt. Demzufolge sind alle Unternehmensschalter verpflichtet, die Einsicht in die für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen zu gewährleisten sowie einen – wenn gewünscht – beglaubigten Auszug vorzulegen. Das Anfordern eines Auszuges muss während der offiziellen Öffnungszeiten erfolgen. Hierfür wird eine Gebühr von 12 EUR für Belgien sowie 24,20 EUR fürs Ausland mit Apostille (inkl. MwSt.) verrechnet, wobei der erste Auszug für das Unternehmen selbst kostenfrei ist.

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