Eine Befreiung aufgrund einer Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Belastungsgrenze ist möglich. Die bereits im Rahmen des Antrags für das Antragsjahr nachgewiesenen Zuzahlungen des Versicherten und aller berücksichtigungsfähigen Angehörigen werden bei der Feststellung des Vorauszahlungsbetrags mindernd berücksichtigt.

Ein Befreiungsausweis kann erst dann ausgestellt werden, wenn der Vorauszahlungsbetrag vollständig eingezahlt wurde. Der geleistete Vorauszahlungsbetrag wird bei Bedarf unter den beteiligten Krankenkassen aufgeteilt.

 
Achtung

Heimbewohner

Die Sozialhilfeträger haben Heimbewohnern mit Taschengeld Darlehen in Höhe der jährlichen Belastungsgrenze zu gewähren und diese Personen der jeweils zuständigen Krankenkasse mitzuteilen.[1]

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