Von einem gemeinsamen Haushalt wird ausgegangen, wenn mehrere Familienangehörige ihren Wohnsitz an der gleichen Stelle (z. B. Haus, Wohnung) haben und in Wirtschaftsgemeinschaft leben. Es ist auf den Lebensmittelpunkt abzustellen. Ein nur vorübergehendes Wohnen außerhalb des gemeinsamen Haushalts ist unschädlich.

 
Achtung

Erweiterter Haushaltsbegriff

Ein gemeinsamer Haushalt besteht auch, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner auf Dauer in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen wurde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge