Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2009 zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (BGBl. 2009 II S. 578, 579) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 12 Absatz 1

am 28. August 2009

in Kraft getreten ist.

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