Die Feststellung der Vaterschaft schließt alle Erklärungen und Handlungen ein, die zur gerichtlichen Feststellung bzw. Anerkennung der Vaterschaft notwendig sind.
Vaterschaftsanfechtung
Die Vaterschaftsanfechtung ist keine Aufgabe des Beistandes. Hierfür muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden.
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