Leitsatz

Richterablehnung ohne Rechtsschutzbedürfnis

 

Normenkette

(§ 42 Abs. 2 ZPO)

 

Kommentar

1. Ein Ablehnungsgesuch ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn dem abgelehnten Richter inzwischen durch eine Änderung der Geschäftsverteilung eine andere Geschäftsaufgabe übertragen wurde, sodass er in dem betreffenden Verfahren nicht mehr tätig werden konnte.

2. Keine außergerichtliche Kostenerstattung bei Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren von 39.800 DM.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 28.09.2001, 2Z BR 133/01)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge