Leitsatz
Richterablehnung ohne Rechtsschutzbedürfnis
Normenkette
Kommentar
1. Ein Ablehnungsgesuch ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn dem abgelehnten Richter inzwischen durch eine Änderung der Geschäftsverteilung eine andere Geschäftsaufgabe übertragen wurde, sodass er in dem betreffenden Verfahren nicht mehr tätig werden konnte.
2. Keine außergerichtliche Kostenerstattung bei Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren von 39.800 DM.
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