Die Mutterschutzverordnung in der Bekanntmachung vom 25. April 1997 (BGBl. I S. 986), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306, 3307), in der jeweils geltenden Fassung und die Elternzeitverordnung in der jeweils geltenden Fassung gelten entsprechend.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge