Die Mutterschutzverordnung in der Bekanntmachung vom 25. April 1997 (BGBl. I S. 986), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306, 3307), in der jeweils geltenden Fassung und die Elternzeitverordnung in der jeweils geltenden Fassung gelten entsprechend.
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