Entscheidungsstichwort (Thema)

Zustimmung des Ehegatten zur Auflassungsvormerkung

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein in Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte bedarf zur Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung an seinem Grundstück der Zustimmung des anderen Ehegatten auch dann nicht, wenn das Grundstück sein ganzes oder nahezu sein ganzes Vermögen ausmacht.

 

Normenkette

BGB § 1365; GBO § 19

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538275

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