Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Kostentragung bei Sanierung einer Dachterrasse mit Fliesen-Neuverlegung

 

Leitsatz (redaktionell)

Müssen die Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung auf einer Dachterrasse saniert und dabei der zum Sondereigentum gehörende, aus Fliesen bestehende oberste Belag der Dachterrasse entfernt und anschließend neue Fliesen verlegt werden, so hat sich der Eigentümer der Dachterrasse an den Kosten der Fliesenverlegung nicht unter dem Gesichtspunkt "neu für alt" zu beteiligen.

 

Normenkette

BGB § 249

 

Verfahrensgang

LG Kempten (Entscheidung vom 19.01.1998; Aktenzeichen 4 T 2378/96)

AG Lindau (Bodensee) (Entscheidung vom 16.10.1996; Aktenzeichen UR II 28/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 541845

NZM 1998, 408

WuM 1998, 369

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