Entscheidungsstichwort (Thema)

Haustierhaltung in Eigentumswohnung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Verbot der Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung ist für den Wohnungseigentümer nur verbindlich, wenn er sich diesem vertraglich unterworfen hat. Andernfalls ist ungeachtet der Hausordnung im Einzelfall zu ermitteln, ob und inwieweit die Tierhaltung nach Maßgabe des WoEigG § 14 Nr 1 wegen unzumutbarer Belästigung der anderen Wohnungseigentümer oder im Interesse einer ordnungsgemäßen Hausverwaltung zu untersagen ist.

2. Wendet im Verfahren nach WoEigG § 43 Abs 1 Nr 1 der von einem anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung der Haustierhaltung in Anspruch genommene Wohnungseigentümer ein, das vom Verwalter ausgesprochene Verbot der Haustierhaltung widerspreche dem Gesetz, so ist der Verwalter gemäß WoEigG § 43 Abs 1 Nr 2 in Verbindung mit WoEigG § 43 Abs 3 Nr 2 als solcher am Verfahren zu beteiligen.

 

Normenkette

WoEigG §§ 14-15, 43

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538268

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