Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Rechnungslegungspflicht des Verwalters und tatrichterliche Amtsermittlungspflicht bezüglich der Höhe eines Guthabenkontos

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Verwalter ist verpflichtet, den Wohnungseigentümern nach Beendigung seiner Tätigkeit Rechnung zu legen und Guthaben auf den Gemeinschaftskonten an sie herauszugeben.

2. Zur Amtsermittlungspflicht des Tatrichters, um die Höhe des Guthabens festzustellen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 542524

ZMR 2000, 325

WuM 2001, 97

ZWE 2000, 187

IPuR 2000, 38

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