Entscheidungsstichwort (Thema)
Versicherungsfreie Zeit iS von § 1259 Abs 1 S 1 Nr 4 Buchst a RVO
Leitsatz (amtlich)
Wurden Lehrlinge, die nur freien Unterhalt erhielten, auch nach Inkrafttreten der SVVereinfV 1 vom 17.3.1945 von den Einzugsstellen entgegen der Rechtslage weiterhin als versicherungsfrei behandelt, ist die Lehrzeit - längstens bis zum 28.2.1957 - eine Ausfallzeit iS des § 1259 RVO bzw eine Anrechnungszeit iS des § 252 Abs 1 Nr 3 SGB 6.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1652386 |
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