Entscheidungsstichwort (Thema)
sozialrechtliches Verwaltungsverfahren. Rentenentziehung. Änderung der Verhältnisse. Neubewertung der MdE. neue medizinische Erfahrungswerte
Orientierungssatz
Die Änderung von MdE-Sätzen (hier: durch die Empfehlung der AG Berufsdermatologie, Stand 1995) stellt ohne Veränderungen in tatsächlicher Hinsicht keine Änderung der Verhältnisse iS des § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 dar. Sie stellt lediglich eine Änderung der Rechtsauffassung durch die Verwaltung dar.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1657542 |
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