Leitsatz (amtlich)
Bei "Anschluß-Alhi" kann unter den Voraussetzungen des AFG § 119 Abs 3 iVm AFG § 134 Abs 2 S 1 der noch bestehende Anspruch auf Alhi auch dann erlöschen, wenn der erste Sperrzeitanlaß (mit Bescheiderteilung) schon nach der Entstehung des Anspruchs auf das Alg gegeben war.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655060 |
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