Entscheidungsstichwort (Thema)

Heranziehung zur Künstlersozialabgabe

 

Orientierungssatz

Ein Verlag ist von der Künstlersozialabgabe auch nicht deswegen ausgeschlossen, weil seinen Angaben nach die von ihm verlegten Autoren nicht anspruchsberechtigt nach dem KSVG seien. Gerade auch solche Vermarkter wollte der Gesetzgeber mit der Künstlersozialabgabe belasten, wie sich ausdrücklich aus § 25 Abs 1 S 1 KSVG ergibt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.12.1991; Aktenzeichen 12 RK 11/90)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1664674

BB 1990, 426

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