Entscheidungsstichwort (Thema)
Heranziehung zur Künstlersozialabgabe
Orientierungssatz
Ein Verlag ist von der Künstlersozialabgabe auch nicht deswegen ausgeschlossen, weil seinen Angaben nach die von ihm verlegten Autoren nicht anspruchsberechtigt nach dem KSVG seien. Gerade auch solche Vermarkter wollte der Gesetzgeber mit der Künstlersozialabgabe belasten, wie sich ausdrücklich aus § 25 Abs 1 S 1 KSVG ergibt.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1664674 |
BB 1990, 426 |
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