Entscheidungsstichwort (Thema)

Bezirksstellenleiter des Zahlenlotto und Fußballtoto in Bayern

 

Leitsatz (amtlich)

Die Bezirksstellenleiter des Zahlenlotto und Fußballtoto im Land Bayern sind keine abhängig Beschäftigte und daher nicht arbeitslosenversicherungspflichtig.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.12.1977; Aktenzeichen 12/3/12 RK 39/74)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1647523

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