Entscheidungsstichwort (Thema)

innerer Zusammenhang. Betriebsbezogenheit. subjektive Vorstellung des Versicherten. Vortäuschung durch Dritten. Tatmotiv

 

Orientierungssatz

Zum Vorliegen des inneren Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit (hier: einer Büroangestellten), wenn die Betriebsbezogenheit vom Versicherten angenommen werden mußte (hier: Öffnungspflicht der Geschäftspost), jedoch von Dritten zur Herbeiführung des Unfalles (hier: Sprengstoffattentat des Ehegatten) vorgetäuscht wurde.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.03.1996; Aktenzeichen 2 RU 19/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653734

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