Entscheidungsstichwort (Thema)
innerer Zusammenhang. Betriebsbezogenheit. subjektive Vorstellung des Versicherten. Vortäuschung durch Dritten. Tatmotiv
Orientierungssatz
Zum Vorliegen des inneren Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit (hier: einer Büroangestellten), wenn die Betriebsbezogenheit vom Versicherten angenommen werden mußte (hier: Öffnungspflicht der Geschäftspost), jedoch von Dritten zur Herbeiführung des Unfalles (hier: Sprengstoffattentat des Ehegatten) vorgetäuscht wurde.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1653734 |
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