Entscheidungsstichwort (Thema)

Vermarkter. Showbranche. Showvorführungen. Künstlersozialabgabe. abgabepflichtiger Unternehmer

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Anbieter von Showvorführungen, bei denen "Moderatoren" und "Models" auftreten, sind unabhängig vom künstlerischen Niveau der Darbietung abgabepflichtiger Unternehmer iS von § 24 Abs 1 KSVG.

2. Für solche Vermarkter aus der Showbranche, die Unterhaltungskünstler im weitesten Sinn auftreten lassen, ist es nicht notwendig, eine exakte Definition ihres einem laufenden Wechsel unterliegenden Unternehmens abzugeben.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.10.1995; Aktenzeichen 3 RK 24/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666388

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