Leitsatz (amtlich)
1. Werden betriebliche Gefahren durch Neckereien am Arbeitsplatz verwirklicht, so ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht ohne weiteres ausgeschlossen.
2. Sozialleistungen iS des § 104 Abs 1 SGB X müssen keine Zuwendungen von Geld sein.
Fundstellen
Dokument-Index HI1667416 |
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