Entscheidungsstichwort (Thema)
Wahlrecht für günstigeres Hinterbliebenenrentenrecht
Orientierungssatz
Bei der Neuregelung des Hinterbliebenenrentenrechts wurde der Rechtssicherheit absoluter Vorrang vor allen sonst geltenden Grundsätzen eingeräumt. Deshalb kann ein gemäß Art 2 § 18 ArVNG bestehendes Wahlrecht nach Eintritt des Versicherungsfalles nicht mehr ausgeübt werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1653968 |
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