Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingliederungsgeld. Sperrzeit. unterlassene Anhörung

 

Leitsatz (amtlich)

Wurde der Berechtigte vor Erlaß eines Sperrzeitbescheides nach § 119 Abs 1 S 1 Nr 2 AFG, mit dem eine Leistungsbewilligung aufgehoben wird, nicht nach § 24 SGB 10 angehört, wird der Verfahrensmangel fehlender Anhörung ohne gesonderte Nachholungshandlung nicht allein durch das Widerspruchsverfahren geheilt, wenn von der Bundesanstalt für Arbeit während des Widerspruchsverfahrens bezüglich der Voraussetzungen für den Eintritt der Sperrzeit weitere Ermittlungen durchgeführt wurden, die sie dem Berechtigten nicht bekanntgegeben hat, und der daraufhin erlassene Widerspruchsbescheid auf das Ergebnis dieser Ermittlungen gestützt wird.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1656505

Breith. 1996, 248

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