Das kommt darauf an. Grundsätzlich müssen sich nur diejenigen Kosten amortisieren, die über die Kosten der Erhaltung hinausgehen, die ohnehin angefallen wären. In vielen Fällen werden sich daher die restlichen auf die Modernisierung entfallenden Kosten innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums amortisieren, womit die Kosten von allen Wohnungseigentümern zu tragen sind.

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