Kurzbeschreibung

Auch wenn der Mieter gem. § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch gegen den Vermieter auf Genehmigung einer der privilegierten Baumaßnahmen hat, ist eine entsprechende bauliche Veränderung gem. § 20 WEG erst nach entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zulässig.

WEMoG

Auch wenn der Mieter auf Grundlage des § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch gegen den Vermieter auf Genehmigung einer der privilegierten Baumaßnahmen hat – und ein Veränderungsinteresse überwiegt –, ist eine entsprechende bauliche Veränderung nach § 20 WEG erst nach entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zulässig.[1] Keinesfalls kann der vermietende Wohnungseigentümer seine Zustimmung ohne entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümer erteilen. Dies begrenzt freilich auch den Anspruch des Mieters. Der mit einem Anspruch seines Mieters gemäß § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB konfrontierte Vermieter kann die Erlaubnis zunächst unter Hinweis auf eine notwendige Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung zurückhalten. Die Erteilung der Erlaubnis ist ihm in diesem Stadium nicht zumutbar. Würde die bauliche Veränderung am Widerstand der Gemeinschaft scheitern, würden im Falle einer bereits erteilten Erlaubnis Mängelrechte des Mieters ausgelöst.

Gestattung der Baumaßnahme durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

TOP XX: Bauliche Veränderung des Mieters der Wohnungseigentümerin Frau _______

Die Wohnungseigentümerin der im Erdgeschoss links belegenen Wohnung, Frau _______, wurde mit dem Verlangen ihres Mieters konfrontiert, die bislang vorhandene Wohnungseingangstür durch eine besonders gesicherte Wohnungseingangstür auf Grundlage der Bestimmung des § 554 BGB austauschen zu dürfen. Der Austausch erfolgt durch und auf Kosten des Mieters von Frau _______. Art und Ausführung der neuen Wohnungseingangstür ergeben sich aus dem den Wohnungseigentümern mit der Einladung zu dieser Wohnungseigentümerversammlung übersandten Prospekt der Firma _______, die auch den Türeinbau vornehmen wird. Dieser Prospekt ist Bestandteil dieses Beschlusses und zur Beschluss-Sammlung zu nehmen. Auf dieser Grundlage gestatten die Wohnungseigentümer hiermit den Türaustausch.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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