• Generalübernehmer, d.h. aus der Gesamtherstellung eines Bauvorhabens, wobei sämtliche übernommenen Bau- und Ausbauleistungen an Subunternehmer vergeben werden

    oder

  • als Bauträger bzw. Erschließungsträger aus der Erstellung eines Bauvorhabens, das der Versicherungsnehmer auf eigene Rechnung errichtet und das zum Verkauf an Dritte bestimmt ist.

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