Als Vorteil der Deckung werden von dem Versicherer genannt:

  • Liquidität durch eine Sicherungsform, die den Liquiditätsspielraum nicht einschränkt und so zusätzliches Investitionspotenzial schafft.
  • Verbesserung der Bauqualität durch eine gutachterliche Begleitung.
  • Rechtsschutz durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
  • Verbraucherschutz durch die Absicherung des Bauherrn in Form der Übernahme der Aufwendungen zur Mängelbeseitigung im Fall einer möglichen Insolvenz (Direktanspruch).
  • Klare Wettbewerbsvorteile bei Auftragsverhandlungen durch zusätzliche Marketinginstrumente (verbriefte Insolvenzabsicherung, gutachterliche Baubegleitung und Übernahme von Mängelbeseitigungskosten unabhängig von limitierten Sicherheitseinbehalten).

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