Gedeckt sind zusätzliche Kosten

Der Versicherer zahlt dem Bauherrn die voraussichtlichen Kosten, die für die Fertigstellung des Bauvorhabens zusätzlich entstehen. Basis der Entschädigungsleistung des Versicherers sind die Höhe der Kosten, die zur Erfüllung des ursprünglichen Bauvertrags entstehen, abzüglich der Teilbeträge des diesem Versicherungsvertrag zu Grunde liegenden Bauvertrags, die der Bauherr nach dem Zahlungsplan des Unternehmers noch hätte zahlen müssen (§ 4 BFV). Die Höhe der Entschädigungsleistung wird durch die Höhe der Deckungssumme (max. 20 % der Nettobausumme) begrenzt.

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