Leitsatz (redaktionell)

1. Eine Feststellungsklage dahin, daß der Angestellte nach einer bestimmten Fallgruppe einer Vergütungsgruppe zu vergüten sei, ist unzulässig (Vergleiche BAG 1960-01-20 4 AZR 501/57 = BAGE 8, 333 = AP Nr 56 zu § 3 TOA).

2. Der Inhalt des Direktionsrechts des Arbeitgebers gegenüber Angestellten des öffentlichen Dienstes richtet sich grundsätzlich nach dem Einzelarbeitsvertrag, der die Beschäftigung nach Art und Umfang dh die auszuübende Tätigkeit zu regeln pflegt.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 07.07.1971; Aktenzeichen 1 Sa 331/71)

 

Fundstellen

DB 1972, 1636

AP Nr 53 zu §§ 22, 23

AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit VII Entsch 100

AR-Blattei, ES 160.7 Nr 100

RiA 1972, 171

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge