Leitsatz (redaktionell)
1. Eine Feststellungsklage dahin, daß der Angestellte nach einer bestimmten Fallgruppe einer Vergütungsgruppe zu vergüten sei, ist unzulässig (Vergleiche BAG 1960-01-20 4 AZR 501/57 = BAGE 8, 333 = AP Nr 56 zu § 3 TOA).
2. Der Inhalt des Direktionsrechts des Arbeitgebers gegenüber Angestellten des öffentlichen Dienstes richtet sich grundsätzlich nach dem Einzelarbeitsvertrag, der die Beschäftigung nach Art und Umfang dh die auszuübende Tätigkeit zu regeln pflegt.
Verfahrensgang
LAG Hamm (Entscheidung vom 07.07.1971; Aktenzeichen 1 Sa 331/71) |
Fundstellen
DB 1972, 1636 |
AP Nr 53 zu §§ 22, 23 |
AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit VII Entsch 100 |
AR-Blattei, ES 160.7 Nr 100 |
RiA 1972, 171 |
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