Entscheidungsstichwort (Thema)

Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

 

Leitsatz (redaktionell)

Am 1.3.2014 bereits Beschäftigte, die bisher den Stufen 2 bis 4 zugeordnet waren, erfahren durch die Neuregelung der Stufenzuordnung in § 6 Abs. 2 TV-N-Thüringen keine Veränderung der Stufenlaufzeit. Es erfolgte nur eine Umbenennung der jeweiligen Stufe.

 

Normenkette

TV-N-Thüringen § 6 Abs. 2

 

Verfahrensgang

Thüringer LAG (Urteil vom 13.09.2016; Aktenzeichen 1 Sa 245/16)

ArbG Gera (Urteil vom 02.09.2015; Aktenzeichen 7 Ca 305/14)

 

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 13. September 2016 – 1 Sa 245/16 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

 

Unterschriften

Fischermeier, Gallner, Krumbiegel, Wollensak, Steinbrück

 

Fundstellen

Dokument-Index HI11255367

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