Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder
Normenkette
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts vom 12. Oktober 2006 (TVÜ-Länder) § 8 Abs. 5; Richtlinien des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte des Landes vom 25. September 2003 (ERL) Nr. 1; Richtlinien des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte des Landes vom 25. September 2003 (ERL) Nr. 2; Richtlinien des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte des Landes vom 25. September 2003 (ERL) Nr. 3
Verfahrensgang
LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 26.10.2012; Aktenzeichen 7 Sa 106/12) |
ArbG Stuttgart (Urteil vom 09.05.2012; Aktenzeichen 22 Ca 8139/11) |
Tenor
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2012 – 7 Sa 106/12 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen! |
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Unterschriften
Fischermeier, Spelge, Krumbiegel, D. Knauß, Oye
Fundstellen
Dokument-Index HI6758288 |
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