Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

 

Normenkette

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts vom 12. Oktober 2006 (TVÜ-Länder) § 8 Abs. 5; Richtlinien des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte des Landes vom 25. September 2003 (ERL) Nr. 1; Richtlinien des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte des Landes vom 25. September 2003 (ERL) Nr. 2; Richtlinien des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte des Landes vom 25. September 2003 (ERL) Nr. 3

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 26.10.2012; Aktenzeichen 7 Sa 106/12)

ArbG Stuttgart (Urteil vom 09.05.2012; Aktenzeichen 22 Ca 8139/11)

 

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2012 – 7 Sa 106/12 – wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

 

Unterschriften

Fischermeier, Spelge, Krumbiegel, D. Knauß, Oye

 

Fundstellen

Dokument-Index HI6758288

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge