Entscheidungsstichwort (Thema)

Massenentlassung. Freifrist. Anzeigepflicht. eventuelle Klagehäufung

 

Leitsatz (redaktionell)

Werden Kündigungen nach einer ersten Anzeige vor Ablauf der Freifrist ausgesprochen, enden die Arbeitsverhältnisse wegen langer Kündigungsfristen aber erst nach Ablauf der Freifrist, ist eine erneute Anzeige nicht erforderlich.

 

Normenkette

KSchG §§ 1, 17-18

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 09.07.2008; Aktenzeichen 13 Sa 5/08)

ArbG Karlsruhe (Urteil vom 23.11.2007; Aktenzeichen 1 Ca 539/06)

 

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 9. Juli 2008 – 13 Sa 5/08 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Rz. 1

 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).

 

Unterschriften

Kreft, Berger, Schmitz-Scholemann, K. Schierle, Dr. Roeckl

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2650289

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