Entscheidungsstichwort (Thema)
Massenentlassung. Freifrist. Anzeigepflicht. eventuelle Klagehäufung
Leitsatz (redaktionell)
Werden Kündigungen nach einer ersten Anzeige vor Ablauf der Freifrist ausgesprochen, enden die Arbeitsverhältnisse wegen langer Kündigungsfristen aber erst nach Ablauf der Freifrist, ist eine erneute Anzeige nicht erforderlich.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 09.07.2008; Aktenzeichen 13 Sa 5/08) |
ArbG Karlsruhe (Urteil vom 23.11.2007; Aktenzeichen 1 Ca 539/06) |
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 9. Juli 2008 – 13 Sa 5/08 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Rz. 1
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Unterschriften
Kreft, Berger, Schmitz-Scholemann, K. Schierle, Dr. Roeckl
Fundstellen
Dokument-Index HI2650289 |
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