Leitsatz (redaktionell)

Bestimmt eine zweistufige tarifliche Verfallklausel, daß die Ausschlußfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen, deren Bestand vom Ausgang eines Kündigungsschutzprozesses abhängig ist, erst mit dem rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses beginnt, kann der Arbeitnehmer solche Ansprüche vor diesem Zeitpunkt nicht fristwahrend geltend machen.

 

Orientierungssatz

Auslegung des § 14 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter in der Berliner Metallindustrie vom 1971-02-15 in der Fassung vom 1974-03-02.

 

Normenkette

TVG § 4

 

Verfahrensgang

LAG Berlin (Entscheidung vom 02.03.1978; Aktenzeichen 7 Sa 122/77)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440164

DB 1981, 801-802 (LT1)

NJW 1981, 1751

NJW 1981, 1751-1752

BlStSozArbR 1981, 134 (T1)

AP § 4 TVG Ausschlußfristen (LT1), Nr 69

AR-Blattei, Ausschlußfristen Entsch 95 (LT1)

AR-Blattei, ES 350 Nr 95 (LT1)

EzA § 4 TVG Ausschlußfristen, Nr 44 (LT1)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge