Leitsatz (redaktionell)
Bestimmt eine zweistufige tarifliche Verfallklausel, daß die Ausschlußfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen, deren Bestand vom Ausgang eines Kündigungsschutzprozesses abhängig ist, erst mit dem rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses beginnt, kann der Arbeitnehmer solche Ansprüche vor diesem Zeitpunkt nicht fristwahrend geltend machen.
Orientierungssatz
Auslegung des § 14 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter in der Berliner Metallindustrie vom 1971-02-15 in der Fassung vom 1974-03-02.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Berlin (Entscheidung vom 02.03.1978; Aktenzeichen 7 Sa 122/77) |
Fundstellen
Haufe-Index 440164 |
DB 1981, 801-802 (LT1) |
NJW 1981, 1751 |
NJW 1981, 1751-1752 |
BlStSozArbR 1981, 134 (T1) |
AP § 4 TVG Ausschlußfristen (LT1), Nr 69 |
AR-Blattei, Ausschlußfristen Entsch 95 (LT1) |
AR-Blattei, ES 350 Nr 95 (LT1) |
EzA § 4 TVG Ausschlußfristen, Nr 44 (LT1) |
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