Entscheidungsstichwort (Thema)

Körperlich schwere Arbeit für Frauen

 

Orientierungssatz

1. "Körperlich schwere Arbeiten" sind solche Arbeiten, die sich durch starke Inanspruchnahme der Körperkraft besonders belastend auf den menschlichen Organismus auswirken. Dazu gehört nicht nur das Hantieren mit schweren Lasten, sondern auch das wiederholte Bewegen minder schwerer Lasten über einen längeren Zeitraum.

2. Frauenlohn und Leichtlohngruppen (Lohnrahmenabkommen für die Druckindustrie vom 1.4.1980).

 

Normenkette

TVG § 1; GG Art. 3 Abs. 2

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Entscheidung vom 01.03.1983; Aktenzeichen 3 Sa 1330/81)

ArbG Kassel (Entscheidung vom 11.11.1981; Aktenzeichen 1 Ca 95/81)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI439253

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