Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristete Arbeitsverträge. Studenten als Krankenpfleger

 

Orientierungssatz

Eine Befristung von Arbeitsverträgen auf die Laufzeit von Dienstplänen erscheint dadurch sachlich gerechtfertigt, daß die studentischen Krankenpfleger die Leistung von Pflegediensten jeweils mit den wechselnden Erfordernissen ihres Studiums in Einklang bringen mußten und sich deshalb nicht auf Dauer, sondern nur für überschaubare Zeitabschnitte an feste Arbeitszeiten binden konnten. Daß unter solchen Umständen der Abschluß aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge sachlich gerechtfertigt ist, hat der Senat bereits in seinem - nicht veröffentlichten - Urteil vom 18.08.1982, 7 AZR 353/80 anerkannt.

 

Normenkette

BGB § 620

 

Verfahrensgang

LAG Köln (Entscheidung vom 29.11.1983; Aktenzeichen 6/7 Sa 547/83)

ArbG Aachen (Entscheidung vom 13.04.1983; Aktenzeichen 3 Ca 1804/82)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI441327

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